AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung, Montage, Vermietung und Demontage von temporären Schutzeinrichtungen

1. Die Mietdauer wird nach ganzen Wochen berechnet und beginnt mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Montage und der Übergabe der Einrichtung an den Auftraggeber.
2. Die zu berechnende Mietdauer endet 3 Arbeitstage nach Freigabe zur Demontage seitens des Auftraggebers.
3. Die Mindestmietdauer beträgt 4 Wochen. Jede weitere angefangene Woche wird als vollständige Woche Mietdauer abgerechnet.
4. Bei Auftragserteilung muss die zu erwartende Mietdauer angegeben werden. Sollte sich eine kürzere oder längere Mietdauer ergeben, muss die Baunetze MV GmbH unverzüglich informiert werden. Die Mitteilung kann per Telefon, per Fax oder per E-Mail erfolgen.
5. Unsere Preise verstehen sich in der Regel für die Montage, die Zur- Verfügungstellung (Vermietung) der Netze während 4 Wochen (Mindestmietdauer) sowie der Demontage.
6. Eventuelle Reparaturen, die durch Beschädigungen der Netze während der Mietdauer erforderlich sind, werden behoben und dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis berechnet. Dasselbe gilt für Materialverluste.
7. Die Firma Baunetze MV GmbH liefert und montiert ausschließlich Netze, die nach DIN EN 1263-1 zertifiziert sind.
8. Die Netze und sämtliches Material, welches dem Auftraggeber für die Mietdauer zu Verfügung gestelltellt wird, sind in der Regel mit einem firmeneigenen Etikett der Baunetze MV GmbH versehen und bleiben deren Eigentum.
9. Die von uns gelieferten Schutznetze sind ausschließlich zur Absicherung für Personen und/oder für den definierten Einsatzzweck einzusetzen und dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden. Der Auftraggeber übernimmt hierfür die Verantwortung.
10. Beschädigungen an den Netzen oder jede Veränderung, welche den Zweck oder die Sicherheit der von der Baunetze MV GmbH montierten Einrichtungen beeinträchtigen könnten, müssen der Baunetze MV GmbH unverzüglich mitgeteilt werden. Der Auftraggeber ist für die einwandfreie und zweckdienliche Nutzung der Schutzeinrichtung verantwortlich.
11. Bei eventuellen Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Grabs zuständig.