Unsere Baunetze bauen auf dem SUVA Grundsatz der DGUV 301-004 auf.
Seitenschutznetze
Schutz vor Absturz
Beim Seitenschutznetz müssen die einzelnen Teile stabil miteinander verbunden werden und die Pfosten fest verankert sein, sodass eine Person nicht abstürzt, die dagegen läuft oder fällt. Sturzstellen sind ab 2 m Absturzhöhe grundsätzlich mit einem Seitenschutz zu sichern (BauAV Art. 15 und 16).
Wir sind Baunetze.ch
Die Baunetze MV GmbH ist Ihr kompetenter Partner in der gesamten Schweiz, wenn es um die Sicherheit von Personen auf der Baustelle geht. Wir sind die Spezialisten für eine effiziente Montage von Schutz- und Sicherungsnetzen auf der Baustelle. Unsere Netze schützen vor den Folgen von Abstürzen bei Arbeiten in der Höhe oder das am Boden arbeitende Personal vor herabstürzenden Gegenständen.